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    Thread: Internet Betrug ! Wie erging es Euch ?

    1. #11
      TXU Sr. Member Raz'Nagul's Avatar
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      Soweit ich (aus CT und diveresen anderen Artikeln) weiß, ist es rechtlich nicht möglich
      a) das Wiederrufsrecht außer Kraft zu setzten
      b) Gebühren nur klein in den AGBs zu verstecken. Gebühren müssen, soweit ich weiß immer außerhalb der AGBs (mehr oder weniger) sichtbar ausgewießen werden.

      Wie schon gesagt versuche auf jeden Fall von deinem Wiederrufsrecht gebrauch zu machen. Auch wenns nicht hilft kanns nicht schaden.
      Außerdem solltest du dich unbedingt beim Verbraucherschutz und evtl. bei einem Anwalt erkundigen, ob der Vertrag rechtskräftig ist und welche Möglichkeiten du hast.


    2. #12
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      Kanzlei Dr. Schenk (Internetpräsens) erklärte am 30.10.08 in einer Stellungnahme, dass der Verzicht auf das Widerrufsrecht nicht rechtswirksam ist (Erläuterung).

      Aus eigener Erfahrung kann ich noch sagen, dass wenn ein Vertrag keine "Salvatorische Klausel" enthält, er komplett unwirksam wird sobald einer seiner Paragrahen rechtlich unwirksam ist.

      Viel Spaß! B76



      I have no words, ... my voice is in my sword! (W.S. "MacBeth")
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    3. #13
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      Naja Klauseln die Rechts.- / Sittenwidrig sind sind so oder so nichtig.

      Spaßeshalber hab ich mal § 312d Abs.3 Nr.2 BGB nachgeschaut (Link on Wiki) auf http://bundesrecht.juris.de und da steht bei Abs. 3 Nr.2:

      Code:
      (3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge 
      2.über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
      Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, das Fernabsatz Gesetz, stimmt es schon das unter bestimmten Voraussetzungen kein Wiederufsrecht gilt. Wiki führt hier folgendes an:

      Code:
      Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen
       
      
      • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
      • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
      • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
      • zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
      • die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden.
      • zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen)
      Das Widerrufsrecht kann u.U. durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Das Recht des Verbrauchers auf Widerruf (bzw. Rückgabe) ist nicht abdingbar, es kann also nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
      Hier ist wirklich der Zweite Punkt von Interesse. Also ganz so einfach ist es dann nicht. Mein Rat Anwalt. Kostet zwar etwas im Gegensatz zur Verbraucherschutz zentrale aber er kann wenigstens einiges mehr ausrichten und beachten.

      Was ich zur Vorbeugung mache ist folgendes: Niemals meine Realen Daten angeben ausgenommen es ist eine große Online.- / Marke die mir Persönlich bekannt ist. In Sonstigen Fällen wende ich eine einweg Email Adresse und oder Falscher angaben der Adresse und der Erreichbarkeit an. (Auch bei Email )

      Wenn jemand denkt das er meine Vertrauenswürdigkeit Prüfen zu müssen kann versuchen mich via PM ein Treffen zu vereinbaren. Den ich seh das so: Daten die irgendwo und in irgendeiner Form im Internet gespeichert sind, Datenschutz hin oder her, sind idR sehr leicht zurückzuverfolgen, meistens reicht schon Googel.


    4. #14
      Junior Administrator ;) Diemetius's Avatar
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      Danke für Eure Unterstützung das tut gut.

      Hier ein richtig guter Link, zum Thema Abzocke im Internet, von der Verbraucherzentrale,
      rein zufällig wird da die Fa. Contend mit ihrer Opendownload-Site als
      Website mit einem besonders fiesen Trick erwähnt.
      Das Häkchen beim Widerruf: Mit einer besonders perfiden Masche ist die Internetseite opendownload.de aufgefallen. Wer sich dort anmeldet, der soll durch schlichtes Setzen eines kleinen Häkchens auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht dieses Häkchen aber nicht aus, um wirksam das Widerrufsrecht preiszugeben. Deshalb wurde der Anbieter der Internetseite auch bereits abgemahnt.
      Hätte ich das mal ehern gelesen. Ich fahre heut nach Görlitz und besuche mal die Verbraucherzentrale.

      Zitat aus dem "rotglut.org" Forum
      ch glaube, ich werde da auch nicht antworten, habe heute mal bei der Deutschen Post nachgefragt, ob mein Einschreiben mit dem Musterbrief angekommen ist, aber die waren erstaunt und meinten, sie müßten einen Nachforschungauftrag ausführen,die Einschreiben kämen prinzipiell nicht an, er sagte mir den Namen der Firma, bevor ich es tat- soviele Einschreiben sind NICHT angekommen- toll, oder?? Was soll mein nächster Schritt sein- Anzeige bei der Kripo? Oder Daumen drehen- solche Banditen!! 4. Februar 2009 07:14
      Soviel zum Thema Widerspruch, per Einschreiben und Rückschein, einlegen...

      MfG Diemetius


    5. #15
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      Dimi, ich weiss nicht, was dich da geritten hat Prinzipiell sollte man niemals Geschäfte über das Internet/Emails abwickeln, es sei denn, der Geschäftspartner ist einem persönlich bekannt. Jedwede Email, die nicht von einer mir bekannten Email Adresse stammt, landet ohne geöffnet zu werden im Datennirvana, egal was im Betreff steht. Das auch bekannte Email/MSN Adressen nicht vertrauenswürdig sind zeigt die Geschichte von SS_T hier im englischen Teil auf TXU. Niemals irgendetwas anrühren, was man nicht selber angefordert hat. Das ist meine eiserne Faustregel. Dazu kommt, niemals private Daten irgendwo preisgeben, keine persönlichen Daten (Name, Vorname, Alter, Email Adresse, Wohnort etc.) in Foren preisgeben. Du weisst als Mod nun was wir hier alles abfangen, und wie bösartig das ist.

      In deinem Fall reicht es nicht mehr das auszusitzen. Du solltest Anzeige erstatten, ansonsten findest du dich irgendwann in grösseren Schwierigkeiten wieder, als du glauben könntest. Auf jeden Fall solltest du schauen, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast, und du solltest einen Anwalt aufsuchen und damit beauftragen. Wenn du das nicht selber machen willst, wende dich an den Verbraucherschutzverband und beauftrage die damit. Nur herumsitzen wird die Sache nicht mehr regeln. Badman hat völlig recht mit der salvatorischen Klausel, dere Vertrag ist nichtig. Aber erbesteht solange, bis er für nichtig erklärt wird. Wartest du zu lange, wird das vor Gericht geklärt... und RECHT vor Gericht ist nicht immer Gerechtigkeit. Das sind 2 verschiedene Dinge Tu was, das hängt dir sonst nach

      XTM: Flottenmanagement/Fleetmanagement
      TC: Hud Mod(EN/DE)/Bullet Mod(EN/DE)/Start Mod[DE]/Start Mod [EN]
      Fleetmanagement #3
      Mein neuester Blog Eintrag:
      PiratePack Mod [DE/EN]
      Thanks Diemetius thanked for this post

    6. #16
      Junior Administrator ;) Diemetius's Avatar
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      Danke für die Standpauke .

      Ich habe nach einem Freeware-Progi mit Google gesucht,und bin dadurch auf der Opendownload Site gelangt und war irrtümlich der Meinung das ist eine Seite der Opensource-Gemeinschaft.

      Daher war die Hemmschwelle ,meine Daten anzugeben, recht gering, für Dich ,Galdi, als Erklärung .
      Normal überlege ich erst 2 mal bevor ich meine Daten offenlege und mit "temporary Inbox" arbeite ich auch öfters.

      Die Verbraucherzentrale hat mir gestern auch zum "Aussitzen" geraten.

      Es gab noch nie einen Prozeß, welcher solche speziellen Onlineverträge zum Thema hatte, geschweige denn kam es zu einer Verurteilung ,
      dazu bewegen sich solche Firmen auf viel zu dünnen Eis.

      Selbst aktiv werden ist nicht so einfach, Siehe 2. Zitat meine Post zuvor.

      Ich habe jedenfalls mit einem gut formulierten Mail sofort geantwortet
      Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mit Schreiben vom .......................... verlangen Sie von mir die Zahlung von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung.

      Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

      Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen. Sie trifft insoweit die Beweispflicht, dass es zu einem Vertragsschluss gekommen ist. Insbesondere haben Sie den Nachweis zu führen, dass ich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert wurde.

      Weiter war Ihr Internetauftritt so gestaltet, dass der Preishinweis versteckt war. Es hatte den Anschein als handle es sich um eine kostenlose Leistung. Auch die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft.

      Rein vorsorglich fechte ich daher den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ergänzend erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Hilfsweise kündige ich den Vertrag fristlos.

      Ich fordere Sie auf, von weiteren Drohschreiben denen jedwede Grundlage fehlt, Abstand zu

      Mit freundlichen Grüßen

      Unterschrift
      Von dieser Site
      kopiert.
      Und noch etwas , Galdi , die Kommunikation wird immer einseitig in meine Richtung sein ,
      selbst ein Rechtsanwalt kann mit einem Briefkasten schlecht verhandeln siehe Rotglut.org und selbst nach England schreiben oder dort sogar auftauchen wird nix nützen.
      Man will nur Geld sehen und nicht verhandeln ,schaue Dich einfach mal im Internet um, Hier mein Google -Such-Links.


      MfG Diemetius


      Edit : Über den weiteren Verlauf berichte ich hier..


    7. #17
      TXU Jr. Member yakiboss's Avatar
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      Wäre vielleicht schön, zu erfahren, wie es wietergeht. Diemetius.

      Ich hab vor einem Jahr etwa diesem Verein ein völlig vergriesgnatteltes Registrierungsformular geschickt.
      Völlig idiotischer Name, nicht existierende Stadt usw.
      Mit einer Email Adr. die ich längst nicht mehr nutze.
      Ich dachte bis zum Ablauf der Widerrufsfrist könnte man den Download nutzen wie zB UseNext.
      Prompt kam nach Ablauf der Widerrufsfrist diese Email:

      Guten Tag,

      bei Ihrer Anmeldung auf streamarchiv.com haben Sie vorsätzlich falsche Adressdaten angegeben und unseren kostenpflichtigen Service genutzt.

      Wir geben die offene Zahlung in den nächsten Tagen an ein Inkassounternehmen ab.

      Dieses wird Ihre Anschrift kostenpflichtig ermitteln.

      Wir stellen Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug gegen Ihre Person.

      Auch übergeben wir den Ermittlungsbehörden die IP Adresse des Anmeldezeitpunktes.

      Diese IP wird von jedem Netzbetreiber mindestens 6 Monate gespeichert.

      Eine erfolgreiche Strafverfolgung ist somit gewährleistet.

      Sie erhalten einen negativer Krediteintrag sofern Sie Ihr Schulden nicht begleichen.

      Um diese Vorgänge und erheblich Mehrkosten noch abzuwenden, geben wir Ihnen letztmalig die Gelegenheit, den offenen Betrag zu begleichen.

      Bitte überweisen Sie folgenden Betrag: 96,- Euro

      auf folgendes Konto:

      Kontoinhaber:
      Kontonummer:
      BLZ:
      Bank:

      Später kamen dann noch ein paar Mahnmails.
      Die warten bis heute aufs Geld.
      Die haben wohl kein Inkassounternehmen gefunden oder die suchen noch meine erfundene Stadt.

      Last edited by yakiboss; 15-06-2009 at 09:53 PM.
      " ICH ERNENNE JEDEN ZU MEINEM FREUND, DER NICHT MEIN FEIND IST - DAS DÜRFTE EIN ÜBERSCHAUBARES GRÜPPCHEN WERDEN "
      (Ausruf des Yakiboss - Aus dem Mitschnitt des unverschlüsselten COM-Verkehrs während der legendären Raumschlacht in KETZERS UNTERGANG)
      Thanks Diemetius thanked for this post

    8. #18
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      Ich halte Euch auf dem Laufenden !
      Ich war mir sicher inzwischen ein weiteres Mahn-Mail erhalten zu haben, leider find ich es nicht mehr.
      Warscheinlich versehentlich gelöscht.

      Seit Längerem (über 1 Monat) ist jedenfalls Ruhe eingetreten.

      Und für Inkassounternehmen muß sich die Summe lohnen ,bei 10% Verdienstanteil würden also nur 9,60€ rausspringen....


      MfG Diemetius


    9. #19
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      Also die Zeitschrift "PC Praxis" hat HIER eine Aktion gegen Internet-Abzocke gestartet .
      Es geht um einen "Liebesbrief" an die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner mit der Forderung " das bei allen konstenpflichtigen Angeboten ein standardisierter Warnhinweis, Pflicht sein muß " .

      Weiter Infos findet Ihr auf dieser PC Praxis-Seite .

      Mit diesem Firefox-Plugin namens Wot wird anhand einer Blackliste vor gefährlichen Websites gewarnt.

      So das wäre es erst mal von der Abzocke-Front .


      MfG Diemetius


    10. #20
      TXU Jr. Member yakiboss's Avatar
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      Guter Tip.
      Hab mir Wot mal runter geladen.
      Hoffentlich zickt´s nicht so wie mein AVIRA - Webguard.
      Der lässt mich kein Foto mehr ziehen.
      Wittert in jedem Foto einen Trojaner.

      " ICH ERNENNE JEDEN ZU MEINEM FREUND, DER NICHT MEIN FEIND IST - DAS DÜRFTE EIN ÜBERSCHAUBARES GRÜPPCHEN WERDEN "
      (Ausruf des Yakiboss - Aus dem Mitschnitt des unverschlüsselten COM-Verkehrs während der legendären Raumschlacht in KETZERS UNTERGANG)
      Thanks Diemetius thanked for this post

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