Naja Klauseln die Rechts.- / Sittenwidrig sind sind so oder so nichtig.
Spaßeshalber hab ich mal § 312d Abs.3 Nr.2 BGB nachgeschaut (Link on Wiki) auf http://bundesrecht.juris.de und da steht bei Abs. 3 Nr.2:
Code:
(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
2.über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§ 481),
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, das Fernabsatz Gesetz, stimmt es schon das unter bestimmten Voraussetzungen kein Wiederufsrecht gilt. Wiki führt hier folgendes an:
Code:
Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
- die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden.
- zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen)
Das Widerrufsrecht kann u.U. durch ein uneingeschränktes
Rückgaberecht ersetzt werden. Das Recht des Verbrauchers auf Widerruf (bzw. Rückgabe) ist
nicht abdingbar, es kann also nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Hier ist wirklich der Zweite Punkt von Interesse. Also ganz so einfach ist es dann nicht. Mein Rat Anwalt. Kostet zwar etwas im Gegensatz zur Verbraucherschutz zentrale aber er kann wenigstens einiges mehr ausrichten und beachten.
Was ich zur Vorbeugung mache ist folgendes: Niemals meine Realen Daten angeben ausgenommen es ist eine große Online.- / Marke die mir Persönlich bekannt ist. In Sonstigen Fällen wende ich eine einweg Email Adresse und oder Falscher angaben der Adresse und der Erreichbarkeit an. (Auch bei Email
)
Wenn jemand denkt das er meine Vertrauenswürdigkeit Prüfen zu müssen kann versuchen mich via PM ein Treffen zu vereinbaren. Den ich seh das so: Daten die irgendwo und in irgendeiner Form im Internet gespeichert sind, Datenschutz hin oder her, sind idR sehr leicht zurückzuverfolgen, meistens reicht schon Googel.
Bookmarks